Da ich schon ein paar Mal gefragt wurde, wie das mit dem Wechsel an die UdS (Universität des Saarlandes) bei mir funktioniert hat, habe ich beschlossen, meinen Blog zur Abwechslung (a) überhaupt mal um einen Artikel zu ergänzen und (b) sogar etwas sinnvolles zu schreiben. Also fangen ich heute (endlich) mit einer kleinen HowTo Serie an, die vermutlich drei Teile umfassen wird. Oder mehr. Oder weniger. Über das studentische Leben neben dem Studium könnte ich vielleicht auch noch was schreiben, genauso wie ich nicht weiß, wo eigentlich die Info hin gehört, dass es keine 500€ Studiengebühren mehr gibt. Dennoch die (vorläufige) Planung:
Teil 1: Die wichtigsten Unterschiede in der Prüfungsordnung [Das liest du gerade]
Teil 2: Welche Vorlesungen werden wie anerkannt? [kommt noch]
Teil 3: Alternative Informatikstudiengänge an der UdS [kommt noch]
Wer darüber hinaus noch Fragen hat möge einfach einen Kommentar schreiben, ich passe meine Planung dann entsprechend an oder beantworte Fragen auch direkt im Kommentar (d.h. natürlich, so weit es mir möglich ist).
Weshalb überhaupt Wechseln?
Die Gründe für einen Wechsel können vielfältig sein, aber wer sich Gedanken über einen Wechsel macht, der wird sicherlich schon Wissen, warum er das tut. Ich möchte dennoch noch ein paar wichtige Unterschiede in der Prüfungsordnung aufführen, die (meiner Meinung nach) einen Wechsel rechtfertigen könnten.
Logik…!
…ist gemein, leider Pflicht und Madlener macht die 5 ECTS Punkte ziemlich hart. Gehört zwar eher zur Studienordnung als zur Prüfungsordnung, ist aber bisher auch der einzige Grund, der mir zum Wechsel gesagt wurde (“du, ich bin bald im dritten Logik Versuch…”). Und ich muss gestehen, dass ich auch genau deswegen nicht mehr in Kaiserslautern bin. Also für alle, die mit Logik kämpfen, hier die gute Nachricht: Logik ist im Saarland keine Pflichvorlesung!
Aber es gibt noch mehr Gründe zu Wechseln (vielleicht auch nicht unbedingt schon im Bachelor, sondern eher erst im Master):
Wenn ich dreimal durchfalle dann fliege ich…?
…NICHT RAUS. Bzw. es kommt drauf an. Wer im Pflichtbereich dreimal durch fällt, der darf gehen. Wer hingegen in den Vertiefungen dreimal nicht besteht, der darf bleiben, aber keine Vorlesungen mehr hören, die die, in der er dreimal durchgefallen ist, voraussetzen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Das Studium dauert zwar dann länger, aber wenigstens hat man eine Chance seinen Abschluss zu bekommen.
Was ist überhaupt ein Versuch in Saarbrücken?
Das ist verschieden, je nachdem was man studiert. Aber in der Informatik heißt ein Versuch (so weit eine Vorlesung den jeweiligen Punkt enthält):
- Besuche die Vorlesungen
- Mache die Übungen
- Schreibe Minitests
- Mache das Projekt/die Projekte
- Schreibe das Midterm Exam
- Schreibe das Endterm Exam
- Schreibe das Backup Exam
Die Note wird dann aus allen Dingen irgendwie verrechnet. Als Beispiel gebe ich euch einfach mal Cryptographie mit 9 ECTS Punkten: Hier gibt es Übungsblätter, die aber optional sind. Stattdessen muss man Minitests über diese Übungsblätter schreiben und in diesen Minitests (sowie der Endterm- oder Backupklausur) mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erhalten, um den Kurs zu bestehen. Die Endnote wird mit folgender Formel berechnet: 0.2*Minitests + 0.3*Midterm + 0.5*Max(Endterm, Backup) (ja, man kann schlechter als 4.0 abschneiden, da es keine Untergrenze in der Midterm gibt, aber nein, das ist dann natürlich nicht bestanden
).
Ja, und genau das ist ein Versuch. In Kaiserslautern wären das schon direkt zwei gewesen. Plus, hier dürfen Übungen, Projekte, Minitests, Auto des Dozenten putzen, usw. in die Endnote eingehen.
Einen Nachteil haben diese beiden Vorteile allerdings: Wer oft Kurse nicht besteht, der kann lange an der Universität bleiben ohne Punkte zu machen und um dann ohne Abschluss von der Fortschrittsregelung hinausgeworfen zu werden. Ähnlich zu Kaiserslautern bedeutet das, man muss folgende Untergrenzen erreichen:
- 1. Semester: 9 Punkte
- 2. Semester: 18 Punkte
- 4. Semester: 60 Punkte
- 6. Semester: 105 Punkte
Wer das nicht schafft, der wird gegangen – oder muss in einen anderen Informatikstudiengang wechseln (dazu in Teil 3 etwas mehr).
Nicht alle Studienleistungen müssen benotet sein
Laut §16 (2) der PO (hier in SB) müssen nur 132 der 168 “Studienbegleitenden Prüfungsleistungen” benotet werden. Da aber das meiste benotet wird, kann man wohl zum Ende des Studiums ein paar (schlechte) Noten unter den Tisch fallen lassen. Da ich das von einem Kommilitonen nur mal so gehört habe, aber nicht weiß, wie das in der Praxis aussieht, sei das aber mal mit Vorsicht zu genießen.
Das wäre so weit alles zur Prüfungsordnung. Zum Abschluss hier noch der Link zur Website der Informatik in Saarbrücken sowie ein Deep Link zur Prüfungsordnung selbst.
Der zweite Teil folgt später heute oder im Laufe der Woche.

